Adaptionseinrichtung
Großburschla
Die Adaptionseinrichtung ist eine eigenständige Betriebsstätte der Fachklinik Haus Germerode.
Unser Behandlungsangebot (Therapiephase II) richtet sich an suchtmittelabhängige Frauen und Männer, die nach abgeschlossener Therapiephase I noch weitere Hilfestellung benötigen, um ihre Rehabilitationsziele zu erreichen.
Diese Behandlung wird in Kooperation mit der Fachklinik Haus Germerode durchgeführt.
Die Adaptionsphase ist Teil der medizinischen Rehabilitation und soll helfen, Ihre Leistungsfähigkeit und Belastbarkeit zu verbessern und eine Hilfestellung zur Vorbereitung zur selbstständigeren Lebensführung im Sinne der aktiven Teilhabe geben.
Wir nehmen auch Abhängigkeitserkrankte mit einer Doppeldiagnose sowie Paare auf.
Begleitkinder können mit aufgenommen werden.
Aufnahmemodalitäten
Es können bis zu 7 Frauen und/oder Männer aufgenommen werden. Sofern Paare dabei sind, können wir mit bis zu 9 Patienten belegen.
Die Aufnahme erfolgt unmittelbar nach Abschluss der Therapiephase I.
Patienten, die nicht in der Fachklinik Haus Germerode die Reha-Phase I durchlaufen haben, stellen sich mit aktuellem Befundbericht und Aufnahmeantrag vor der Aufnahme vor.
In dem Vorgespräch werden Motivation und Ressourcen sowie die Behandlungsperspektiven und Behandlungsziele besprochen.
Wir bieten ein kostenfreies Probewohnen an.
Zur Aufnahme benötigen wir eine gültige Kostenübernahme.
Behandlungsziele
Die Adaption dient der weiteren Stabilisierung und gegebenenfalls der beruflichen und örtlichen (Neu)Orientierung.
Schwerpunkte sind in der Adaption sozialtherapeutische und auf die berufliche und soziale Integration ausgerichtete Strategien und Ziele im Sinne der Aktivität und Teilhabe.
Therapieangebote /
Mitaufnahme von Begleitkindern
Wir bieten folgende Therapieangebote:
- Ergo- und Arbeitstherapie (u. a. Vermittlung in Praktika)
- Sozial- und Psychotherapie
- Sozialberatung und Kennenlernen von Selbsthilfe
- Medizinisch-somatische Behandlung
- Unterstützung bei Gestaltung von Sport und Freizeit
Kinder im Alter von 1 bis 12 Jahren können mit aufgenommen werden und besuchen altersgerecht den Kindergarten oder die Schule.